Kirchenmusiker gestalten die Musik im Gottesdienst: Sie spielen die Orgel, leiten Chöre und entscheiden, welche Musik an welcher Stelle der Liturgie steht. Der Weg in den Beruf trägt Buchstaben. Vier Stufen heißen D, C, B und A, die unteren beiden prüft die Landeskirche oder das Bistum, die oberen beiden eine Hochschule. Dieselben Buchstaben benennen später die Stellen, für die eine bestandene Prüfung qualifiziert.
Was macht ein Kirchenmusiker?
Ein Kirchenmusiker verantwortet drei Aufgaben, die andernorts drei verschiedene Berufe sind: das Orgelspiel, die Chorleitung und die musikalische Gestaltung der Liturgie.
Am Instrument begleitet er den Gemeindegesang und spielt Vor-, Zwischen- und Nachspiele. Das verlangt mehr als das Abspielen eines Notentextes. Er transponiert, wählt die Registrierung nach Raum und Anlass und begleitet einen Gesang, dessen Tempo die Gemeinde mitbestimmt. Wer an einer Pfeifenorgel sitzt, bedient dabei Manuale, Pedal und Register gleichzeitig.
Die Chorleitung bildet die zweite Säule. Der Kirchenmusiker probt mit Laien, teilt Stimmen ein, korrigiert Intonation und plant ein Programm über das Kirchenjahr. Kinderchöre, Kantoreien und Posaunenchöre kommen je nach Gemeinde dazu, und die Literatur der Chormusik liefert dafür den Bestand.
Die dritte Säule heißt Liturgik und beantwortet die Frage, welche Musik wann passt. Sie entscheidet über Auswahl und Platzierung: welches Lied zu welchem Sonntag im Kirchenjahr gehört, wo im Ablauf Orgelmusik steht und wo Stille. Deshalb prüft jede Ausbildungsstufe neben den praktischen Fächern auch Liturgik, Hymnologie und Kirchenmusikgeschichte.
Wie ist die Ausbildung zum Kirchenmusiker gestuft?
Die Ausbildung kennt vier Stufen mit den Buchstaben D, C, B und A, und sie verteilt sich auf zwei Träger. D und C liegen bei der Landeskirche oder beim Bistum, B und A an einer Hochschule.
| Stufe | Wer prüft | Voraussetzung | Eröffnete Tätigkeit |
|---|---|---|---|
| D | Landeskirche oder Bistum | Grundkenntnisse an Klavier oder Orgel, jeder Träger regelt sie selbst | ehrenamtlicher oder einfacher nebenamtlicher Orgeldienst |
| C | Landeskirche oder Bistum | bestandene Eignungsprüfung, solide Klavierbasis, Mindestalter je nach Träger 15 bis 18 Jahre | nebenamtlicher Dienst, Teilzeitanstellung bis etwa 50 Prozent |
| B (Bachelor) | Musik- oder Kirchenmusikhochschule | Abitur, dazu Aufnahmeprüfung in Orgel, Klavier, Gesang, Chorleitung und Musiktheorie | hauptamtliche B-Stelle in einer Gemeinde |
| A (Master) | Musik- oder Kirchenmusikhochschule | abgeschlossenes Bachelorstudium Kirchenmusik, erneute Aufnahmeprüfung | A-Stelle an großen Kirchen, übergemeindliches Kantorat |
Die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für D und C liegen in der Hoheit jeder einzelnen Landeskirche und jeder Diözese. Mindestalter, Fächerliste und Zulassung unterscheiden sich deshalb von Region zu Region. Das Erzbistum Köln setzt das Mindestalter für die Bewerbung auf 15 Jahre und die Ausbildungsdauer auf zwei Jahre, andere Träger rechnen mit zwei bis drei Jahren. Am Ende nimmt ein Prüfungsausschuss des Trägers die Prüfung ab, in Köln der Erzbischöfliche Prüfungsausschuss für Kirchenmusiker.
B und A heißen heute Bachelor und Master. Das Studium läuft an staatlichen Musikhochschulen sowie an evangelischen und katholischen Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft, mit acht Semestern Regelstudienzeit bis zum Bachelor und vier weiteren bis zum Master. Davor steht die Aufnahmeprüfung, wie sie auch andere Fächer im Musikstudium verlangen.
Worin unterscheiden sich evangelische und katholische Kirchenmusiker?
Die Stufen heißen in beiden Konfessionen gleich, die Zuständigkeiten nicht. Evangelisch prüft und beschäftigt die Landeskirche, katholisch das Bistum.
- Ausbildungsort. Die C-Kurse laufen evangelisch an den Bezirks- und Kreiskantoraten der Landeskirche, katholisch an bischöflichen Kirchenmusikschulen. Eine katholische C-Prüfung gilt anschließend in allen deutschen Diözesen.
- Übergemeindliche Stellen. Evangelisch heißen sie Bezirks-, Kreis- oder Dekanatskantorat, katholisch meist Regionalkantorat.
- Leitungsämter. An der Spitze steht evangelisch ein Landeskirchenmusikdirektor, katholisch ein Diözesankirchenmusikdirektor.
Weil jede Landeskirche und jede Diözese ihre Ausbildungsordnung selbst erlässt, weichen auch zwei evangelische Landeskirchen voneinander ab.
Wie sind Kirchenmusiker angestellt?
Kirchenmusiker arbeiten hauptamtlich, nebenamtlich oder ehrenamtlich. Anstellungsträger ist die Kirchengemeinde, bei übergemeindlichen Stellen die Landeskirche oder das Bistum.
Hauptamtliche Stellen tragen die Buchstaben A und B und sitzen an größeren Kirchen oder in einem Kantorat für eine ganze Region. Nebenamtliche haben in der Regel die C-Prüfung, arbeiten in Teilzeit oder auf Vertrag für einzelne Dienste und tragen den Sonntagsdienst in der Fläche. Ehrenamtliche spielen ohne Vertrag.
Eine Kirchenmitgliedschaft verlangen die beiden Konfessionen unterschiedlich streng. Das Kirchengesetz für den kirchenmusikalischen Dienst der Evangelischen Kirche im Rheinland lässt auf A- und B-Stellen nur Mitglieder einer Gliedkirche der EKD zu oder Mitglieder einer Kirche, die mit ihr in Kirchengemeinschaft verbunden ist. Auf C-Stellen genügt dort die Mitgliedschaft in einer Kirche der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen oder in einer evangelischen Freikirche. Die katholische Grundordnung des kirchlichen Dienstes von 2022 verlangt die Mitgliedschaft dagegen nur für einen eng umgrenzten Kreis, nämlich für Seelsorge, Katechese und Religionspädagogik sowie für Mitarbeitende, die das Profil einer Einrichtung prägen und nach außen vertreten. Die Erläuterungen der Bischöfe zählen die Kirchenmusik dort nicht auf.
Wie ist die Stellenlage für Kirchenmusiker?
Zwei Bewegungen laufen gleichzeitig: Die Zahl der hauptamtlichen Stellen sinkt, und im Nebenamt bleiben Dienste unbesetzt.
Das Deutsche Musikinformationszentrum zählte in den 1990er Jahren fast 4.000 hauptamtliche Kirchenmusiker, 2021 noch knapp 3.300. Auf evangelischer Seite ging die Zahl der hauptberuflichen Stellen zwischen 2010 und 2021 von 1.945 auf 1.876 zurück. Gemeinden schließen sich zusammen, und aus zwei Kantoraten wird eine Stelle mit größerem Gebiet.
Im Nebenamt fehlt der Nachwuchs, besonders auf dem Land. Gemeinden bilden deshalb Organistenteams, die die Sonntagsdienste untereinander aufteilen. Für Hochschulabsolventen wirkt derselbe Rückgang anders herum: Bundesweit gibt es nur rund 560 Studienplätze, und wer beim Wohnort flexibel ist, findet eine Stelle.
Die Buchstaben D, C, B und A bezeichnen zweimal etwas Verschiedenes. Zuerst benennen sie die Prüfung, danach die Stelle. Eine bestandene B-Prüfung eröffnet den Zugang zu einer B-Stelle, ersetzt die Bewerbung aber nicht: Über die Anstellung entscheidet der Träger, und einzelne Landeskirchen schieben davor noch ein Berufseinführungsjahr.
Häufige Fragen zum Kirchenmusiker
Wie wird man Kirchenmusiker?
Kirchenmusiker wird man über eine gestufte Prüfung. Wer nebenamtlich spielen will, legt bei seiner Landeskirche oder seinem Bistum die D- oder die C-Prüfung ab. Die Ausbildung dazu dauert je nach Träger zwei bis drei Jahre und umfasst Orgel, Chorleitung, Klavier, Singen, Musiktheorie, Gehörbildung und Liturgik. Wer hauptamtlich arbeiten will, studiert Kirchenmusik an einer Hochschule und schließt mit dem Bachelor (B) oder dem Master (A) ab. Vor beiden Wegen steht eine Eignungs- oder Aufnahmeprüfung.
Was ist die C-Prüfung in der Kirchenmusik?
Die C-Prüfung ist der kirchenmusikalische Abschluss, den man ohne Hochschulstudium erreicht. Ein Prüfungsausschuss der Landeskirche oder des Bistums nimmt sie ab, keine Hochschule. Sie umfasst die praktischen Fächer Orgelspiel, Chorleitung, Klavier und Singen sowie Musiktheorie, Gehörbildung, Liturgik, Hymnologie und Kirchenmusikgeschichte. Sie berechtigt zum nebenamtlichen Dienst und trägt Teilzeitanstellungen von bis zu etwa 50 Prozent.
Muss ein Kirchenmusiker Mitglied der Kirche sein?
Ob ein Kirchenmusiker Mitglied der Kirche sein muss, entscheidet der Anstellungsträger. Evangelische Landeskirchen schreiben es in ihren Kirchenmusikgesetzen fest: Die Evangelische Kirche im Rheinland verlangt für A- und B-Stellen die Mitgliedschaft in einer Gliedkirche der EKD und lässt auf C-Stellen auch andere Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen zu. Die katholische Grundordnung des kirchlichen Dienstes von 2022 verlangt die Mitgliedschaft nur für einen eng umgrenzten Kreis von Aufgaben und nennt die Kirchenmusik dort nicht.
Was unterscheidet die B-Prüfung von der A-Prüfung in der Kirchenmusik?
B-Prüfung und A-Prüfung unterscheiden sich in Zugang und Studiendauer. Die B-Prüfung entspricht heute dem Bachelor Kirchenmusik mit acht Semestern Regelstudienzeit und qualifiziert für eine hauptamtliche B-Stelle. Die A-Prüfung entspricht dem Master, setzt einen einschlägigen Bachelor voraus, dauert vier weitere Semester und qualifiziert für A-Stellen an großen Kirchen sowie für übergemeindliche Kantorate.




