Musik veröffentlichen

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Redaktion
Ein Schreibtisch von oben mit Plattenspieler, Kopfhörer, Lautsprechern und einem Rechner, auf dem eine Audiospur geöffnet ist. Foto: theglassdesk / Pixabay.
Ein Schreibtisch von oben mit Plattenspieler, Kopfhörer, Lautsprechern und einem Rechner, auf dem eine Audiospur geöffnet ist. Foto: theglassdesk / Pixabay.

Zusammenfassung

Musik veröffentlichen heißt, die fertige Aufnahme über einen Musikvertrieb an die Streamingdienste zu geben, denn direkt nehmen die Plattformen von einzelnen Musikern nichts entgegen. Vor der Auslieferung stehen sechs Schritte: mastern, ISRC besorgen, Metadaten festlegen, Cover erstellen, Vertrieb wählen und das Werk bei der Verwertungsgesellschaft anmelden. Die Metadaten entscheiden darüber, wem die Plattformen Abrufe und Ausschüttungen zuordnen. Rechte an der Aufnahme und Rechte an der Komposition werden dabei getrennt abgerechnet.

Wer Musik veröffentlichen will, lädt sie nicht selbst bei den Streamingdiensten hoch, sondern gibt sie an einen Musikvertrieb. Dieser Vertrieb, auch Distributor genannt, hat die Verträge mit den Plattformen, liefert die Aufnahme samt Cover und Metadaten dort ein und rechnet die Erlöse ab. Von einzelnen Musikern nehmen die Plattformen nichts direkt entgegen. Vor der Auslieferung stehen sechs Schritte, und ihre Reihenfolge entscheidet, ob der Erscheinungstermin hält.

6Schritte
12Zeichen im ISRC
2getrennte Rechte
1:1Seitenverhältnis Cover

In welcher Reihenfolge veröffentlicht man Musik?

Die Reihenfolge liegt fest, weil jeder Schritt das Ergebnis des vorigen braucht.

SchrittWas dabei passiert
1. Aufnahme fertigstellenMischung abschließen und mastern, danach bleibt die Datei unverändert
2. ISRC besorgenjede einzelne Aufnahme bekommt ihre eigene weltweite Kennung
3. Metadaten festlegenTitel, Interpret, Urheber, Erscheinungsdatum, Genre
4. Cover erstellenquadratisch, in der vom Vertrieb geforderten Auflösung
5. Vertrieb wählen und ausliefernmit Vorlauf zum gewünschten Erscheinungsdatum
6. Werk anmeldenbei der Verwertungsgesellschaft, sofern eine Mitgliedschaft besteht

Das Mastering steht am Ende der Produktion: Es setzt den Pegel und gleicht das Klangbild so an, dass die Aufnahme auf Kopfhörern, im Auto und auf einer Anlage trägt. Wer im eigenen Homerecording-Studio aufnimmt, gibt diesen Schritt oft aus der Hand, weil fremde Ohren am eigenen Material mehr hören.

Was ist ein ISRC und wozu dient er beim Veröffentlichen?

Der ISRC, ausgeschrieben International Standard Recording Code, ist die zwölfstellige Kennung, über die eine einzelne Aufnahme weltweit identifiziert wird. Er hängt an der Aufnahme, nicht am Lied: Eine Neueinspielung desselben Stücks bekommt einen eigenen ISRC, ein Remix ebenfalls, und dieselbe Aufnahme behält ihren Code auch dann, wenn sie später auf einem Album erscheint.

Über diese Kennung zählen die Plattformen die Abrufe und ordnen sie zu. Tragen zwei Aufnahmen denselben Code, laufen ihre Zahlen zusammen; bekommt eine Aufnahme zwei Codes, teilen sich ihre Abrufe auf zwei Einträge auf. Vergeben wird der ISRC meist vom Vertrieb bei der Auslieferung.

Welche Metadaten braucht eine Veröffentlichung?

Eine Veröffentlichung braucht mindestens Titel, Interpretenname, Urheber, Erscheinungsdatum und Genre. Diese Angaben wandern zusammen mit der Audiodatei zu jeder Plattform und stehen dort genau so, wie der Vertrieb sie geliefert hat.

Falsche Metadaten fallen zunächst niemandem auf und richten trotzdem Schaden an. Ein Interpretenname mit Tippfehler oder in abweichender Schreibweise landet auf einer fremden Künstlerseite oder legt eine zweite, leere an; die Abrufe zählen dann nicht auf das eigene Profil ein. Ein fehlender oder falsch geschriebener Urheber verhindert die Zuordnung der Ausschüttung, denn eine Verwertungsgesellschaft zahlt nur an jemanden aus, den sie im Datensatz findet. Deshalb trägt der Künstlername über alle Veröffentlichungen hinweg dieselbe Schreibweise.

Das Cover liefert man quadratisch und in der Auflösung, die der Vertrieb vorgibt. Fremde Logos und Internetadressen weisen die Prüfsysteme zurück, und jede Zurückweisung frisst Vorlaufzeit.

Was einmal ausgeliefert ist, korrigiert sich nicht von selbst. Eine Korrektur muss denselben Weg noch einmal gehen wie die Erstauslieferung, über den Vertrieb zu jeder Plattform einzeln, und bis sie überall angekommen ist, steht die falsche Angabe öffentlich. Die Kontrolle der Metadaten vor dem Absenden dauert Minuten, ihre Berichtigung danach Wochen.

Warum braucht eine Veröffentlichung eine Vorlaufzeit?

Die Vorlaufzeit ist der Abstand zwischen der Auslieferung an den Vertrieb und dem Erscheinungsdatum.

Erstens brauchen die Plattformen Zeit: Die Datei muss durch ihre Prüfung, in ihre Datenbank und in die Suche. Zweitens entscheiden die Redaktionen der Streamingdienste über ihre Playlists im Voraus. Wer kurz vor dem Termin einliefert, fällt aus dieser Auswahl heraus, weil der Titel zum Zeitpunkt der Entscheidung dort noch nicht existiert.

Wie viel Vorlauf ein Vertrieb mindestens verlangt, steht in seinen Bedingungen. Wer auf redaktionelle Playlists zielt, plant mehr ein als dieses Minimum.

Worin unterscheiden sich die Rechte an der Aufnahme und an der Komposition?

In jeder Veröffentlichung stecken zwei verschiedene Rechte, und beide werden getrennt abgerechnet.

  • Recht an der Aufnahme: Es gehört dem, der die Aufnahme hergestellt oder bezahlt hat, also meist dem Künstler selbst oder einem Label. Über dieses Recht läuft das Geld, das die Streamingdienste für Abrufe zahlen und das der Vertrieb weiterreicht.
  • Recht an der Komposition: Es gehört den Urhebern, also denen, die Melodie und Text geschrieben haben. Über dieses Recht rechnen die Verwertungsgesellschaften ab, wenn das Werk gestreamt, gesendet oder öffentlich gespielt wird.

Beide Wege laufen nebeneinander. Wer eigene Stücke selbst aufnimmt, hält beide Rechte: Die Aufnahmeseite bedient der Vertrieb, die Urheberseite die Verwertungsgesellschaft, sofern man dort Mitglied ist und das Werk angemeldet hat. Ohne Anmeldung bleibt der zweite Weg stumm. In einer gemeinsam gegründeten Band gehören beide Rechte oft mehreren Personen, deshalb hält man die Anteile schriftlich fest, bevor die erste Veröffentlichung hinausgeht.

Rechte an der Aufnahme Rechte an der Komposition Fertige Aufnahme gemischt und gemastert Metadaten und ISRC Titel, Interpret, Urheber Musikvertrieb liefert aus, rechnet ab Streamingdienste spielen die Aufnahme Verwertungsgesellschaft Werk anmelden Ausschüttung an die Urheber Erlöse zurück über den Vertrieb
Der Vertrieb bedient allein den oberen Strang. Die Urheberseite läuft über die Verwertungsgesellschaft und beginnt mit der Anmeldung des Werks.

Was leistet ein Musikvertrieb nicht?

Ein Musikvertrieb liefert aus und rechnet ab. Drei Erwartungen erfüllt er nicht.

  • Keine Promotion: Der Vertrieb bewirbt die Veröffentlichung nicht. Ankündigung, Presse, Social Media und Konzerte bleiben Sache des Künstlers.
  • Keine Zusage für Playlists: Manche Vertriebe reichen einen Vorschlag an die Redaktionen weiter. Ein solcher Vorschlag ist eine Bewerbung, keine Platzierung.
  • Keine Künstlerentwicklung: Repertoire, Klangprofil und Aufbau über mehrere Veröffentlichungen hinweg, wie sie ein Musikproduzent oder ein Label betreibt, gehören nicht zum Leistungsumfang.

Wonach richten sich die Kosten eines Musikvertriebs?

Die Vertriebe rechnen nach zwei Modellen ab. Im ersten zahlt man eine feste Gebühr, je Veröffentlichung oder je Jahr, und behält die Erlöse vollständig. Im zweiten fällt keine feste Gebühr an, dafür behält der Vertrieb einen Anteil an den Einnahmen ein.

Welches Modell günstiger ausfällt, hängt davon ab, wie viel eine Veröffentlichung einspielt: Bei wenigen Abrufen wiegt die feste Gebühr schwerer, bei vielen die laufende Beteiligung. Die aktuellen Konditionen nennt jeder Anbieter selbst, und sie ändern sich; nachlesen muss man sie deshalb vor dem Vertragsschluss dort.

Zwei Punkte wiegen ohnehin schwerer als der Preis: Wem gehören die Rechte während und nach der Laufzeit, und was geschieht nach einer Kündigung? Diese Antworten stehen in den Vertragsbedingungen.

Häufige Fragen zum Veröffentlichen von Musik

Wie veröffentlicht man Musik auf Streamingdiensten?

Musik veröffentlicht man auf Streamingdiensten über einen Musikvertrieb, der die fertige Aufnahme mit Cover und Metadaten an die Plattformen ausliefert. Vorher stehen vier Arbeiten an: mastern, einen ISRC je Aufnahme besorgen, Metadaten festlegen und ein quadratisches Cover erstellen. Den Erscheinungstermin setzt man mit Vorlauf; das Werk meldet man anschließend bei der Verwertungsgesellschaft an.

Braucht man einen ISRC, um Musik zu veröffentlichen?

Ja, jede veröffentlichte Aufnahme braucht einen ISRC, denn über diese zwölfstellige Kennung ordnen die Plattformen die Abrufe zu. Den Code vergibt in der Regel der Vertrieb bei der Auslieferung. Wer die Kennungen selbst vergeben will, beantragt eine eigene Registrantenkennung.

Wie lange dauert es, bis veröffentlichte Musik online steht?

Wie lange eine Veröffentlichung bis zum Erscheinen braucht, gibt der Vertrieb als Mindestvorlauf an. Für eine Chance auf redaktionelle Playlists reicht dieser Mindestvorlauf nicht, weil die Redaktionen ihre Auswahl treffen, bevor der Titel erscheint. Wer den Termin selbst setzt, plant deshalb großzügiger.

Was passiert bei falschen Metadaten einer Veröffentlichung?

Falsche Metadaten kosten Zuordnung: Ein falsch geschriebener Interpretenname führt die Aufnahme auf eine fremde oder auf eine zweite Künstlerseite, ein fehlender Urheber verhindert die Zuordnung der Ausschüttung. Beides lässt sich korrigieren, aber die Korrektur läuft über den Vertrieb zu jeder Plattform einzeln und braucht entsprechend lange.

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