Auftritte bekommen

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Leere Sitzreihen in einem Zuschauerraum. Foto: Latif_photo88 / Pixabay.
Leere Sitzreihen in einem Zuschauerraum. Foto: Latif_photo88 / Pixabay.

Zusammenfassung

Ein Veranstalter vergibt einen Auftritt nicht nach Geschmack, sondern nach Risiko: Er braucht einen Abend, der sich füllt, eine Band, die pünktlich und mit eigener Grundausstattung erscheint, und eine erreichbare Ansprechperson. Eine Anfrage belegt diese drei Punkte in wenigen Zeilen, mit einem verlinkten Hörbeispiel, Ort und Zeitraum, Besetzungsgröße und einer Liste bisheriger Auftritte. Fünf Wege führen auf die Bühne, von der offenen Bühne bis zur eigenen Veranstaltung, und vier Gagenformen verteilen das Risiko des Abends unterschiedlich. Angemeldet wird die Veranstaltung bei der GEMA vom Veranstalter, und auch die Künstlersozialabgabe zahlt er, nicht die Band.

Ein Veranstalter sucht kein Publikum, er wägt ein Risiko ab. Raum, Personal, Technik und Werbung kosten ihn dasselbe, ob dreißig Leute kommen oder dreihundert; eine unbekannte Band ist die Unbekannte in dieser Rechnung. Drei Fragen beantwortet er deshalb vor der Zusage: Füllt sich der Abend, erscheint die Band pünktlich und spielfähig, und erreicht er jemanden, wenn sich etwas ändert. Wer das versteht, schreibt eine andere Anfrage.

3Fragen des Veranstalters
5Wege zur Bühne
4Gagenformen
6Wochen Frist für die Musikfolge

Was wägt ein Veranstalter ab, bevor er einen Auftritt vergibt?

Er wägt ab, ob der Abend mehr einbringt, als er kostet. Drei Punkte entscheiden darüber, und die Band belegt sie, statt sie zu behaupten.

  • Ein Abend, der sich füllt. Nur wer in der Nähe wohnt, steht an diesem Abend im Raum. Eine Liste gespielter Orte mit Datum und Publikumsgröße beantwortet das in vier Zeilen.
  • Eine Band, die pünktlich und spielfähig erscheint. Bühnenplan und Kanalliste sagen dem Veranstalter vor der Zusage, wie viele Personen auf die Bühne müssen, was die Band an Instrumenten und Verstärkern mitbringt und was sie vom Haus braucht.
  • Eine erreichbare Ansprechperson. Eine Person, eine Nummer. Änderungen an Zeiten und Technik kommen kurzfristig. In einer neu gegründeten Band gehört diese Rolle zu den Aufgaben, die nicht am Instrument hängen.

Was gehört in eine Anfrage für einen Auftritt?

In eine Anfrage gehören fünf Angaben und darunter der Name mit Telefonnummer, zusammen eine Bildschirmseite.

  • Zwei bis drei Sätze zur Band. Stil mit zwei bekannten Bezugsbands, Besetzung, Herkunftsort. Daran erkennt er, ob die Musik zu seinem Haus passt.
  • Ein Hörbeispiel als Link. Ein Stück, verlinkt, nicht angehängt: Zwanzig Megabyte bleiben in der Größenbeschränkung des Postfachs hängen. Veröffentlicht muss es nicht sein, eine Probenaufnahme reicht.
  • Ort und Zeitraum. Zwei bis drei Monate und die möglichen Wochentage. Ein einzelner Wunschtermin engt ein; der Veranstalter antwortet dann eher gar nicht.
  • Besetzungsgröße und Bedarf. Wie viele Personen spielen, was die Band mitbringt, was sie braucht. Daraus rechnet er Bühnenfläche, Technik und Aufwand.
  • Belege bisheriger Auftritte. Orte und Daten. Das beantwortet die Frage nach Zuverlässigkeit besser als jede Selbstbeschreibung.

Nicht hinein gehören Lebensgeschichten, große Dateianhänge und die Gage.

Weg einer Anfrage Ort wählen Stil und Größe Anfrage kurz, mit Link Zusage Gage, Technik, Zeiten Auftritt Aufbau, Spielzeit Abrechnung Gage, Musikfolge Stil passt nicht zum Ort kein Hörbeispiel, Anhang zu groß Technik und Gage ungeklärt Musikfolge fehlt, Zuschlag fällig Die vier blau beschrifteten Stellen sind die häufigsten Abbruchpunkte einer Anfrage.
Die meisten Anfragen enden vor der Zusage, also bevor Gage und Technik zur Sprache kommen.

Welche Wege führen zum ersten Auftritt?

Fünf Wege führen auf die Bühne, geordnet nach ihrer Zugänglichkeit, nicht nach ihrem Ansehen.

  • Offene Bühne. Der zugänglichste Weg, weil niemand über eine Anfrage entscheidet: Eintragen in eine Liste genügt. Der Slot ist kurz, mehrere Gruppen teilen sich Schlagzeug und Verstärker.
  • Stadtfeste und Vereinsfeiern. Das Publikum ist ohnehin da, also bleibt das Risiko klein. Über das Programm entscheiden Vereine oder das Stadtmarketing, oft Monate im Voraus.
  • Veranstaltungsreihen kleiner Clubs. Eine feste Reihe hat ein Publikum, das dem Abend vertraut, nicht der Band. Hier entscheidet eine einzelne Person, die schon Gruppen ausfallen sehen hat.
  • Vorgruppe bei einer etablierten Band. Der Hauptact bringt das Publikum mit. Der Weg führt über die Band selbst, nicht über den Club; dafür sind Spielzeit, Aufbau und Lautstärke eng vorgegeben.
  • Eigene Veranstaltung mit geteiltem Risiko. Hier muss niemand zustimmen, die Band mietet einen Raum. Damit ist sie selbst Veranstalter und trägt Miete, Werbung, Anmeldung und Abgaben. Auf mehrere Gruppen verteilt sich beides.

Welche Gagenformen gibt es bei Auftritten?

Vier Gagenformen sind üblich, und sie unterscheiden sich darin, wer das Risiko des Abends trägt.

GagenformWer trägt das RisikoWofür sie taugt
Festgageder VeranstalterFeste, Firmenfeiern, festes Programm; die Einnahme der Band steht vor dem Abend fest
Anteil am Eintrittbeide, verteilt nach BesucherzahlClubs mit eigenem Publikum; die Einnahme steht erst nach dem Abend fest
Hutkassedie Band alleinoffene Bühnen und Lokale ohne Eintritt; kostet den Veranstalter nichts
Mindestgarantie plus AnteilgeteiltReihen mit schwankendem Zulauf; Untergrenze fest, darüber wächst die Einnahme mit

Die Festgage verschiebt das Risiko auf den Veranstalter, der deshalb vorsichtig kalkuliert. Der Anteil am Eintritt teilt es: Bleibt der Saal leer, verdient auch die Band nichts. Die Hutkasse verlagert es ganz auf die Band und öffnet dafür Türen, die eine Festgage verschlossen hält. Die Mindestgarantie zieht eine Untergrenze ein. Beim ersten Auftritt hat eine Band selten die Wahl; geklärt gehört vor der Zusage trotzdem, welche Form gilt und wer Fahrt, Technik und Verpflegung trägt.

Der Veranstalter sucht kein Publikum, er begrenzt ein Risiko. Jede Angabe, die dieses Risiko kleiner macht, wirkt in einer Anfrage stärker als jede Beschreibung der eigenen Musik. Eine Liste von fünf gespielten Orten mit Datum schlägt deshalb jede Selbstbeschreibung.

Was fällt bei einem Auftritt rechtlich an?

Drei Punkte fallen an, und alle drei hängen daran, wer Veranstalter ist: wer das wirtschaftliche Risiko trägt und über das Programm entscheidet. Spielt eine Band auf eigene Rechnung in einem gemieteten Raum, ist sie es selbst.

Die Veranstaltung meldet der Veranstalter bei der GEMA an, nicht die auftretende Band. Nach dem Abend reicht er die Musikfolge ein, also die Liste der gespielten Werke; diese Pflicht steht in Paragraf 42 Absatz 2 des Verwertungsgesellschaftengesetzes. Die GEMA nennt dafür eine Frist von sechs Wochen und stellt bei Versäumnis zusätzlich zehn Prozent der Vergütung in Rechnung. Weitergeben darf er die Meldung an die Band, was für eine Band mit eigenen Stücken lohnt: Nach der Musikfolge verteilt die GEMA das Geld dieses Abends nach ihrem Verteilungsplan an die Urheber.

Die Künstlersozialabgabe zahlt ebenfalls der Veranstalter, an die Künstlersozialkasse. Sie kommt auf das Honorar obendrauf; ein Abzug vom Honorar ist nach Angaben der Kasse unzulässig. Der Abgabesatz beträgt 2026 4,9 Prozent der gezahlten Honorare. Konzert- und Gastspielunternehmen zahlen ab dem ersten Euro; für alle übrigen greift die Generalklausel des Paragrafen 24 Absatz 2 des Künstlersozialversicherungsgesetzes, die ausnimmt, wer im Kalenderjahr höchstens drei solcher Veranstaltungen durchführt.

Eine schriftliche Vereinbarung schreibt das Gesetz für einen Auftritt nicht vor. Ein Vertrag entsteht, sobald sich beide Seiten über Termin, Leistung und Vergütung einig sind, auch mündlich. Das Problem liegt im Nachweis: Wer nach dem Abend Gage oder Aufbauzeit einfordert, muss belegen, was verabredet war. Eine kurze Mail mit Datum, Spielzeit, Gagenform, Technik und Ansprechpersonen leistet das.

Häufige Fragen zu Auftritten

Wie bekommt eine Band ihren ersten Auftritt?

Den ersten Auftritt bekommt eine Band am ehesten über eine offene Bühne, ein Stadtfest, eine Vereinsfeier oder den Vorgruppen-Slot bei einer befreundeten Band. Diese Wege verlangen dem Veranstalter kein Vertrauen in eine unbekannte Gruppe ab, weil das Publikum ohnehin da ist oder der Slot kurz bleibt.

Was gehört in eine Anfrage an einen Veranstalter?

In eine Anfrage an einen Veranstalter gehören zwei bis drei Sätze zur Band, ein verlinktes Hörbeispiel, Ort und Zeitraum, die Besetzungsgröße samt mitgebrachter Technik, Belege bisheriger Auftritte sowie eine Ansprechperson mit Telefonnummer. Nicht hinein gehören Lebensgeschichten und große Dateianhänge.

Wer meldet einen Auftritt bei der GEMA an?

Bei der GEMA meldet der Veranstalter an, nicht die auftretende Band. Veranstalter ist, wer das wirtschaftliche Risiko trägt und über das Programm entscheidet. Nach dem Abend reicht er die Musikfolge ein, also die Liste der gespielten Werke; die GEMA nennt dafür eine Frist von sechs Wochen.

Wer zahlt die Künstlersozialabgabe für einen Auftritt?

Die Künstlersozialabgabe zahlt der Veranstalter an die Künstlersozialkasse, nicht der auftretende Musiker, und sie darf nicht vom Honorar abgezogen werden. Der Abgabesatz beträgt 2026 4,9 Prozent der gezahlten Honorare. Wer nur nebenbei veranstaltet und im Kalenderjahr höchstens drei Veranstaltungen mit künstlerischen Darbietungen durchführt, ist nach Paragraf 24 Absatz 2 des Künstlersozialversicherungsgesetzes ausgenommen.

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